Rechtliches
Allgemeine Auftragsbedingungen
Die Tätigkeit der Ehrhardt & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB), der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) sowie der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Ergänzend gelten die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Steuerberatern bzw. Steuerberatungsgesellschaften und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und Standesregeln ausgeführt. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der überlassenen Unterlagen und Zahlen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Steuerberater alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geordneter Form vorgelegt werden. Er hat ihn über alle Vorgänge und Umstände zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Steuerberaters bekannt werden.
4. Elektronische Kommunikation, Cloud-Nutzung
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Kanzlei erfolgt regelmäßig auch elektronisch (z. B. E-Mail). Der Auftraggeber willigt in die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail ein, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein anderer Übertragungsweg vereinbart wird. Auf die mit unverschlüsselter E-Mail verbundenen Risiken (insbesondere fehlende Vertraulichkeit, Manipulationsmöglichkeit und Fehlleitung) wird ausdrücklich hingewiesen.
Für den sicheren Austausch sensibler Unterlagen stellen wir den ende-zu-ende- verschlüsselten Datenraum „Ehrhardt & Partner Cloud" auf Basis von Dracoon (Hosting in Deutschland) sowie die Plattformen DATEV Unternehmen online und DATEV Meine Steuern bereit. Mit den jeweiligen Anbietern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSG-VO.
5. Vergütung
Die Vergütung des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden (§ 4 StBVV). Zulässig sind insbesondere Pauschalvergütungen (§ 14 StBVV) sowie Zeitgebühren (§ 13 StBVV). Auslagen und Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.
6. Aufrechnung
Gegen Forderungen des Steuerberaters auf Vergütung und Auslagenersatz ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Haftung
Die Haftung des Steuerberaters für Schäden aus einer fahrlässigen Verletzung der ihm obliegenden Pflichten wird hiermit für den einzelnen Schadensfall auf [BITTE PRÜFEN: Höchstbetrag bestätigen — § 67a StBerG erlaubt durch AGB eine Begrenzung auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme, derzeit 1.000.000 €.] beschränkt. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Schweigepflicht
Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 203 StGB) verpflichtet, über alle Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt werden, soweit der Auftraggeber ihn nicht von dieser Verpflichtung entbindet. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
9. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Der Steuerberater hat die Handakten gemäß § 66 StBerG für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Der Auftraggeber kann jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Unterlagen verlangen; insoweit steht dem Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG nur in den dort geregelten Grenzen zu. Die Herausgabe in elektronischer Form kann vereinbart werden.
10. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Soweit es sich um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt, kann er von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Steuerberatungsgesellschaft. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hannover vereinbart.
12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Die vollständigen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" der Bundessteuerberaterkammer stellen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit gerne zur Verfügung.
